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Eine Antragsstellung ist nur möglich, wenn Sie sich mit unseren Förderrichtlinien einverstanden erklären. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.
Antragsfristen
Projektförderung:
Bis 31. März können Anträge für Projekte, die frühestens in der zweiten Jahreshälfte (ab Juli) beginnen, eingereicht werden. Über diese Anträge wird bis Ende Mai entschieden.
Bis 30. September können Anträge für Projekte, die frühestens im Folgejahr beginnen, eingereicht werden. Über diese Anträge wird bis Ende November entschieden.
Im Ausnahmefall sind auch kurzfristigere Sichtungen durch das Kuratorium möglich.
Mehrjahresförderung:
Bis 31. Juli können Anträge für eine Mehrjahresförderung, die frühestens ab September des gleichen Jahres beginnt, eingereicht werden. Über diese Anträge wird bis Ende August entschieden.
Fördermodus
Projektförderung:
Jeder Antragssteller kann nur einen Antrag pro Frist einreichen.
Jeder Antragssteller kann nur mit einem Projekt pro Kalenderjahr unterstützt werden.
Mehrjahresförderung:
Jeder Antragssteller kann nur einen Antrag pro Frist einreichen.
Jeder Antragssteller kann nur mit einer laufenden Mehrjahresförderung unterstützt werden.
Anträge
Anträge können in Deutsch oder Englisch gestellt werden.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per E-Mail an:
kuratorium@forberg-schneider.de
Anträge müssen die folgenden Unterlagen beinhalten: Projektbeschreibung, Zeitplan sowie Kosten- und Finanzierungsplan.
Ihr Antrag wird nach Ablauf der jeweiligen Frist geprüft. Wenn Ihr Antrag den Richtlinien entspricht, erhalten Sie von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Sollten sich nachträglich Änderungen in der Projektplanung, bei Projektpartnern oder im Finanzplan ergeben, teilen Sie uns diese bitte möglichst umgehend mit.
Über die Förderung entscheidet das Kuratorium der Stiftung. Die Sitzungen finden im Mai und November statt. Die Bescheide werden Ihnen schriftlich zugesandt.
Förderung
Sollten Sie eine Förderung durch die Forberg-Schneider-Stiftung erhalten, so verpflichten Sie – sowie etwaige Kooperationspartner – sich zur Nennung der Förderung durch die Forberg-Schneider-Stiftung in allen projektbezogenen Medien. Das entsprechende Logo finden Sie auf dieser Seite unten im Bereich »Downloads«.
Zur Veröffentlichung des geförderten Projekts auf der Website der Forberg-Schneider-Stiftung bitten wir Sie um Zusendung von Bildmaterial sowie eines kurzen Projekttextes (1.000 Zeichen) im Anschluss an den Erhalt der Förderzusage.
Des Weiteren ist innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Projekts ein Abschlussbericht samt Verwendungsnachweis sowie Presseberichten und Belegexemplaren der Drucksachen (vorzugsweise in digitaler Form) an kuratorium@forberg-schneider.de zu senden.
Bei einer Mehrjahresförderung senden Sie bitte zusätzlich noch Zwischenberichte zum Ende jeden Förderjahres
Downloads
Forberg-Schneider-Stiftung
Mottlstraße 12
80804 München
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